Notarielle Tätigkeit Wolfgang von Aulock

Notarielle Tätigkeit

Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt nimmt der Notar keine einseitigen Interessen wahr sondern ist zur Unparteilichkeit gegenüber den Urkundsbeteiligten verpflichtet.
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.

Notare sind u.a. zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Zugang zum Notaramt ist vom Gesetzgeber stark reglementiert.       Voraussetzung ist in Niedersachsen u.a. eine mindestens fünfjährige vorherige anwaltliche Tätigkeit, die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie der erfolgreiche Abschluss einer notariellen Fachprüfung.

Außerdem werden in jedem Amtsgerichtsbezirk nur so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht.
Zu den Kernbereichen notarieller Tätigkeiten gehören u.a. die Beurkundung von:iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff

– Grundstückskauf- und übergabeverträgen,
– Grundschuldbestellungen,

– Erbscheinsanträgen,
– Testamenten und Erbverträgen,
– Erbauseinandersetzungen,
– Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen,
– Eheverträgen,
– Scheidungsfolgenvereinbarungen,
– gesellschaftsrechtlichen Verträgen (wie z.B. GmbH-Gründungen)

sowie
– Unterschriftsbeglaubigungen
– Anmeldungen zu Handels- und Vereinsregistern
– die Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen etc. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffiiiiiiiii

Die Höhe der Notargebühren ist vom Gesetzgeber festgeschrieben. Sie richten sich nach dem bundeseinheitlichen GNotKG ( Gerichts- und Notarkosten Gesetz) und verpflichtet die Notare im gesamten Bundesgebiet zu einer einheitlichen Gebührenerhebung; eine Verpflichtung, deren Einhaltung durch die Dienstaufsicht des zuständigen Landgerichtes auch in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

Notare unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungsverpflichtung.

Nicht zuletzt auch im Interesse einer ausgewogenen Altersstruktur endet das Amt des Notars automatisch mit der Vollendung seines 70. Lebensjahres.

Welche Dienstleistungen erwarten Sie in meinem Notariat ?

Als erste Kontaktpersonen steht Ihnen mein Sekretariat

unter der Rufnummer 05152 – 4444 

zur Verfügung, um Ihr Anliegen aufzunehmen und mit Ihnen einen – wenn möglich auch  kurzfristigen – Vorbesprechungstermin bei mir zu vereinbaren.

Es ist in der Regel vollkommen ausreichend, dass lediglich einer der späteren Urkundsbeteiligten diesen Vorbesprechungstermin wahrnimmt, wobei allerdings im Vereinfachungs- und Beschleunigungsinteresse darum gebeten wird, die vollständigen Personalien sämtlicher Beteiligten einschließlich Telefonnummern, E-Mail Adressen und steuerlichen ID-Nummern bereits zu diesem Termin präsent zu haben und etwaige urkundsrelevante Unterlagen, wie z.B, Grundbuchauszüge, Lagepläne, bisherige Testamente etc.  mitzubringen. Selbstverständlich können fehlende Angaben auch noch nachgereicht werden.

Für eine erste Kontaktaufnahme unter Benennung Ihres Anliegens steht Ihnen alternativ auch mein Mail Account : info@von-aulock.de zur Verfügung.

Entsprechend meinem Berufsverständnis bin ich bestrebt, Sie schon beurkundungsvorbereitend gründlich und allumfassend zu beraten, auf rechtliche Erfordernisse hinzuweisen und Ihnen dadurch letztendlich eine rechtlich fundierte Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Angesichts der oftmaligen Tragweite und der erheblichen wirtschaftlichen Folgen notariell beurkundeter Willenserklärungen ist diese Vorbereitungsphase auch von außerordentlicher Wichtigkeit !

Sofern Sie sich nach erfolgter Beratung dazu entschließen, mich mit einer Beurkundung zu beauftragen, erhalten Sie und die anderen Urkundsbeteiligten in der Regel spätestens nach einer Woche von mir einen Urkundsentwurf, der Ihnen als Grundlage für etwaige weitergehende Verständnisfragen und Änderungswünsche dient. Sofern von Ihnen gewünscht, werde ich Ihnen dann bereits in diesem Zusammenhang einen zeitnahen Beurkundungstermin vorschlagen.

Sollten Sie sich aus gesundheitlichen Gründen außer Stande sehen, meine Kanzlei aufzusuchen, können Vorbesprechungen und Beurkundungen, die innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes Hameln (Landkreis Hameln-Pyrmont) stattfinden, von mir selbstverständlich auch bei Ihnen zu Hause bzw. in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen vorgenommen werden.

Nicht zuletzt bedingt durch ein jahrelang bewährtes EDV-unterstütztes Wiedervorlage- und Fristenmanagement  in Verbindung mit einem gewissenhaften und hochmotivierten Kanzleipersonal können Sie darauf vertrauen, dass auch nach der Beurkundung die ggf. noch erforderlichen Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten bis zum Abschluss der Angelegenheit für Sie sorgfältig und zügig abgewickelt werden.

 

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